Weihnachtsgeld
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Mit Beginn der Adventszeit wird in vielen Betrieben das Weihnachtsgeld ausgezahlt. Die Arbeitnehmer freuen sich über den zusätzlichen Geldsegen. Nicht immer zahlt der Chef aus reiner Nächstenliebe. Das Weihnachtsgeld ist in den meisten Fällen eine tarifliche Leistung, die die Gewerkschaft durchgesetzt hat. Und da gilt: Der Chef muss zahlen.
Trotzdem verweigern manche Arbeitgeber alle Jahre wieder die Zahlung der sogenannten Jahressonderzuwendung. Insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch im Bäckerhandwerk drücken sich manche Chefs vor der Zahlung des Weihnachtsgeldes.
Die meisten Firmen halten sich an geltendes Recht. Die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern nutzen die Gutgläubigkeit ihrer Angestellten aus. Denn oftmals glauben die betroffenen Arbeitnehmer, dass sie gar keinen Anspruch auf die Sonderzahlung hätten. Die Tarifverträge der Gewerkschaft NGG sehen die Zahlung eines Weihnachtsgeldes u.a. im Gastgewerbe, im Bäckerhandwerk und in der Systemgastronomie (Fastfood) im Münsterland verbindlich vor. Geringfügig Beschäftigte, studentische Aushilfen und Teilzeitkräfte bekommen die Zahlung anteilig (Höhe des Weihnachtsgeldes in einzelnen Tarifbereichen siehe unten). „In allen Fällen ist die Zahlung mit der Novemberabrechnung fällig, die in diesen Tagen erfolgen muss. Wir empfehlen: Jetzt sollten alle ihre Lohnabrechnung kontrollieren. Wer kein Weihnachtsgeld erhalten hat, sollte sich im NGG-Büro Münster zur Beratung melden. Die Gewerkschaft prüft, ob ein Anspruch besteht und gibt Tipps, wie man zu seinem Recht kommen kann. Denn: Wer nichts unternimmt, der riskiert, dass der Anspruch nach wenigen Monaten verfällt.
| Tarifbereich: | Jahressonderzahlung: |
| Stärkeindustrie | 100% des Monatsentgelts |
| Süßwarenindustrie | 100% des Monatsentgelts |
| Obst und Gemüse verarb. Industrie | 100% des Monatsentgelts |
| Molkereien/Käsereien | 100% des Monatsentgelts |
| Bäckerhandwerk | bis 470 € |
| Brauereien | 100% des Monatsentgelts |
| Gastgewerbe | 50% des Monatsentgelts |
| Systemgastronomie | bis zu 568 € |
Stand: Dezember 2011. Änderungen vorbehalten. Mitglieder erhalten Tarifverträge und ausführlichere Informationen in ihrem NGG-Büro.