Was ist zu tun?
Im Falle eines Falles stehen NGG-Mitglieder nicht alleine da. Bei uns erhälst Du Beratung bei Problemen mit Deinem Arbeitgeber, im Ausbildungsverhältnis und im Sozialrecht. Wir vertreten Dich kostenlos vor Arbeits- und Sozialgerichten - notfalls über alle Instanzen. Unser kleiner "Erste-Hilfe-Kasten" zeigt, was Du beachten musst.
Rechtsschutz
Bei allen Streitigkeiten im Arbeits- und Sozialrecht: Wenn Du Forderungen hast, Klagen oder einen Widerspruch einlegen willst: nicht gleich zum Rechtsanwalt gehen. Ohne unsere Rechtsschutzgenehmigung übernehmen wir keine Rechtsanwaltskosten. Zuständig für uns ist die DGB Rechtsschutz GmbH. Bitte wende Dich daher zunächst an Dein NGG-Büro. Wir beraten und helfen bei der Geltendmachung.
Kündigung
Innerhalb von drei Wochen (21 Kalendertagen) nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht sein. Wenn Du nichts unternimmst, wird die Kündigung rechtskräftig. Also: Bei einer Kündigung sofort mit NGG Kontakt aufnehmen. Bei uns bekommst Du eine erste Beratung und wir unternehmen alles, um Klage gegen die Kündigung einzureichen. Übrigens: Wenn Du eine Kündigung erhalten hast, muss Du Dich unverzüglich beim Arbeitsamt melden, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden ("Sperrzeit").
Forderungen
Bei Forderungen gegen den Arbeitgeber: Achtung! In Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag ist meist eine Verfallsfrist festgeschrieben. Diese sogenannten Ausschlussfristen betragen meist 3 Monate. Das heißt: nur für diesen Zeitraum können wir rückwirkend Forderungen stellen. Darum solltest Du nicht zu lange warten und direkt Kontakt mit Deiner NGG aufnehmen. Wir beraten Dich gerne.
Abmahnung
Eine Abmahnung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie ist eine Art "gelbe Karte". Dennoch gilt: Erst einmal Ruhe bewahren. Nur den Empfang bestätigen. Eine schriftliche Gegendarstellung kann man dem Arbeitgeber später übergeben. Kopie für die eigenen Unterlagen behalten. Bei der Formulierung hilft NGG.
Sozialrecht
Ärger mit Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Agentur für Arbeit? Termin mit NGG vereinbaren. Unterlagen mitbringen. Auch hier sind Fristen zu beachten. Wir beraten Dich, legen gegebenenfalls Widerspruch ein und reichen Klage ein.
Mehr Infos im Netz
Du willst mehr wissen? Ein Klick und Du findest aktuelle Urteile aus dem Arbeits- und Sozialrecht sowie Informationsmatarial zu verschiedenen rechtlichen Themen auf den Seiten des DGB-Rechtsschutz. Das Hauptportal der NGG bietet weitere nützliche Informationen.