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Vorgestellt:
Jason Schomaker

...ist seit 2007 Rechtsanwalt in Münster. Sein Arbeitsschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Er vertritt ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte. In Kooperation mit der NGG Region Münsterland bietet er seit einigen Jahren Betriebsratsschulungen an.

 
Kontakt:
Tel.: 0251 / 1494816

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht. Zusammengestellt von Rechtsanwalt Jason Schomaker

 

BAG, Urteil vom 04.05.2010 - AZ: 9 AZR 184/09

Schadensersatz wegen falscher Arbeitgeber-Auskunft

Der Arbeitgeber darf gegenüber seinen Arbeitnehmern keine falschen Auskünfte erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte unrichtige Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet werden sein. Das hat der neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 4. Mai 2010 entschieden.

BAG, Urteil vom 10.11.2009 - AZ: 1 ABR 54/08

Umkleidezeit ist Arbeitszeit

Das Ankleiden vorgeschriebener Dienstkleidung im Betrieb gehört zur Arbeitszeit im Sinne des § 87 Absatz 1 Nr. 2 Betriebsversfassungsgesetz, wenn die Kleidung besonders auffällig ist und deshalb nicht auf dem Arbeitsweg getragen werden braucht. Das hat das Bundesarbeitsgericht im November 2009 entschieden und gab damit einem Betriebsrat Recht. Die Entscheidung des LAG Hamm wurde aufgehoben.

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.06.2009 - Az: 14 Sa 101/08

Kündigung eines NPD-Mitglieds

Das LAG bestätigte die ständige Rechtsprechung des BAG, dass die Mitgliedschaft und das Eintreten in eine als verfassungsfeindlich einzustufende Partei für sich betrachtet die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen kann. Darüber hinaus müsse es durch die außerbetrieblichen Aktivitäten des Arbeitnehmers zu Störungen im Arbeitsverhältnisses kommen, damit dessen Kündigung rechtswirksam sein könne.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. 05.2009 - Az: 1 AZR 198/08

Ungleichbehandlung älterer Arbeitnehmer in Sozialplänen

Das BAG hat entschieden, dass Sozialpläne, die eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen, rechtswirksam sind. Es sei zulässig, dass danach unterschieden werde, welche wirtschaftlichen Nachteile den Arbeitnehmern drohen, die durch eine Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren. Diese Nachteile könnten mit steigendem Lebensalter zunächst zunehmen, weil damit die Gefahr längerer Arbeitslosigkeit typischerweise wachse, und könnten geringer sein, wenn Arbeitnehmer nach dem Bezug von Arbeitslosengeld in der Lage seien, Altersrente in Anspruch zu nehmen. Eine Diskriminierung wegen des Alters läge bei dieser Ungleichbehandlung daher nicht vor.

LAG Hessen, 12.11.2008 - Az: 8 Sa 188/08

Berechnung der Höhe der monatlichen Betriebsrente

Wird einem Mitarbeiter während seiner ausgeübten Tätigkeit ein Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen, so ist bei der Berechnung der Höhe der monatlichen Betriebsrente der geldwerte Vorteil des Dienstwagens nicht als Funktionszulage in das Bruttomonatsgehalt einzubeziehen. Nach Auffassung des LAG Hessen umfasse der Begriff des „Bruttomonatsgehalts“ nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen.

LAG Hamburg, Urteil vom 01.04.2009 - Az.: 3 Sa 58/08

Eva Hermann genießt keinen Kündigungsschutz

Der NDR kündigte Eva Hermann wegen ihrer umstrittenen Aussagen zur Rolle der Mutter während der Nazizeit. Gegen diese Kündigung erhob Frau Hermann Kündigungsschutzklage, welche auch in der Berufungsinstanz ohne Erfolg blieb. Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Frau Hermann keine Arbeitnehmerin im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes, sondern freie Arbeitnehmerin des NDR gewesen sei und somit keinen Kündigungsschutz genieße. Zu diesem Ergebnis führte die Beweisaufnahme, bei der u.a. die Tagesschausprecher Jan Hofer und Jens Riewa als Zeugen vernommen wurden.

 

BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07

Urlaub verfällt nicht bei Krankheit

Mit dieser Entscheidung gibt das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf. Bisher mussten Arbeitgeber für Jahresurlaub, der wegen Krankheit nicht in Anspruch genommen werden konnte, am Ende des Arbeitsverhältnisses keine „finanzielle Vergütung“ zahlen. Künftig können sich Arbeitnehmer, deren Urlaubsanspruch wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungsraums nicht erfüllt werden kann, ihren Urlaubsanspruch abgelten lassen.

 

LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08

Stundenlohn von 5,20 € ist sittenwidrig

Die Klägerinnen setzten sich erfolgreich gegen die Dumpinglöhne des Textildiscounters kik zu Wehr. Das LAG Hamm stellte – wie zuvor auch schon das Arbeitsgericht Dortmund – fest, dass bei einem Lohn von 5,20 € ein auffälliges Missverhältnis zwischen Lohnhöhe und Arbeitsleistung vorliegt. Der Lohn wich um mehr als 1/3 vom üblichen Tariflohn von 12,30 € ab. kik muss den Klägerinnen nun rückwirkend ab 2004 die Differenz zum angemessen Lohn nachzahlen.

 

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