Vorgestellt:
Jason Schomaker
...ist seit 2007 Rechtsanwalt in Münster. Sein Arbeitsschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Er vertritt ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte. In Kooperation mit der NGG Region Münsterland bietet er seit einigen Jahren Betriebsratsschulungen an.
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht. Zusammengestellt von Rechtsanwalt Jason Schomaker
BAG, Urteil vom 04.05.2010 - AZ: 9 AZR 184/09
BAG, Urteil vom 10.11.2009 - AZ: 1 ABR 54/08
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.06.2009 - Az: 14 Sa 101/08
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. 05.2009 - Az: 1 AZR 198/08
LAG Hessen, 12.11.2008 - Az: 8 Sa 188/08
LAG Hamburg, Urteil vom 01.04.2009 - Az.: 3 Sa 58/08
Der NDR kündigte Eva Hermann wegen ihrer umstrittenen Aussagen zur Rolle der Mutter während der Nazizeit. Gegen diese Kündigung erhob Frau Hermann Kündigungsschutzklage, welche auch in der Berufungsinstanz ohne Erfolg blieb. Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Frau Hermann keine Arbeitnehmerin im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes, sondern freie Arbeitnehmerin des NDR gewesen sei und somit keinen Kündigungsschutz genieße. Zu diesem Ergebnis führte die Beweisaufnahme, bei der u.a. die Tagesschausprecher Jan Hofer und Jens Riewa als Zeugen vernommen wurden.
BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07
Mit dieser Entscheidung gibt das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf. Bisher mussten Arbeitgeber für Jahresurlaub, der wegen Krankheit nicht in Anspruch genommen werden konnte, am Ende des Arbeitsverhältnisses keine „finanzielle Vergütung“ zahlen. Künftig können sich Arbeitnehmer, deren Urlaubsanspruch wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungsraums nicht erfüllt werden kann, ihren Urlaubsanspruch abgelten lassen.
LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
Die Klägerinnen setzten sich erfolgreich gegen die Dumpinglöhne des Textildiscounters kik zu Wehr. Das LAG Hamm stellte – wie zuvor auch schon das Arbeitsgericht Dortmund – fest, dass bei einem Lohn von 5,20 € ein auffälliges Missverhältnis zwischen Lohnhöhe und Arbeitsleistung vorliegt. Der Lohn wich um mehr als 1/3 vom üblichen Tariflohn von 12,30 € ab. kik muss den Klägerinnen nun rückwirkend ab 2004 die Differenz zum angemessen Lohn nachzahlen.