Was ist zu tun?
Im Falle eines Falles stehen NGG-Mitglieder nicht alleine da. Bei uns erhalten Sie Beratung bei Problemen mit Ihrem Arbeitgeber, im Ausbildungsverhältnis und im Sozialrecht. Wir vertreten Sie kostenlos vor Arbeits- und Sozialgerichten - notfalls über alle Instanzen. Unser kleiner "Erste-Hilfe-Kasten" zeigt, was Sie beachten müssen.
Rechtsschutz
Bei allen Streitigkeiten im Arbeits- und Sozialrecht: Wenn Sie Forderungen haben, Klagen oder einen Widerspruch einlegen wollen, nicht gleich zum Rechtsanwalt gehen. Ohne unsere Rechtsschutzgenehmigung übernehmen wir keine Rechtsanwaltskosten. Zuständig für uns ist die DGB Rechtsschutz GmbH. Bitte wenden Sie sich daher zunächst an Ihr NGG-Büro. Wir beraten und helfen Ihnen bei der Geltendmachung.
Kündigung
Innerhalb von 3 Wochen (21 Kalendertagen) nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht sein. Wenn Sie nichts unternehmen, wird die Kündigung rechtskräftig. Also: Bei einer Kündigung sofort mit NGG Kontakt aufnehmen. Bei uns erhalten Sie eine erste Beratung und unternehmen alles, um Klage gegen die Kündigung einzureichen. Übrigens: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden ("Sperrzeit").
Forderungen
Abmahnung
Eine Abmahnung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie ist eine Art "gelbe Karte". Dennoch gilt: Erst einmal Ruhe bewahren. Nur den Empfang bestätigen. Eine schriftliche Gegendarstellung kann man dem Arbeitgeber später übergeben. Kopie für die eigenen Unterlagen behalten. Bei der Formulierung hilft NGG.
Sozialrecht
Mehr Infos im Netz
Sie wollen mehr wissen? Dann klicken Sie mal durch das Netz. Ein Klick und Sie finden aktuelle Urteile aus dem Arbeits- und Sozialrecht sowie Informationsmatarial zu verschiedenen rechtlichen Themen auf den Seiten des DGB-Rechtsschutz. Das Hauptportal der NGG bietet weitere nützliche Informationen.