Die 185.000 Beschäftigten im Gastgewerbe NRW erhalten ab dem 1.3.2009 2,5 Prozent mehr Entgelt. Die Erhöhung ist Bestandteil eines zweistufigen Tarifabschlusses. Dieser gilt für die Auszubildenden. Deren Vergütungen betragen ab dem 1.3.2009 im 1. Ausbildungsjahr 508 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 602 Euro und im 3. Jahr 676 Euro.
Einen besonderen Erfolg sieht die NGG darin, dass für die Beschäftigten in der untersten Lohngruppe nach der Beschäftigung von über einem Jahr die Forderung nach einem Mindestlohn erfüllt ist. Der Stundenlohn beträgt in dieser Entgeltgruppe ab dem 1. März 7,62 Euro.
„Mit diesem Tarifabschluss haben wir erreicht, dass unsere Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 7,50 Euro pro Stunde in dieser Branche auf tariflichem Wege erfüllt ist“, sagte Thomas Gauger, NGG-Vorsitzender im Landesbezirk NRW. Der Tarifpolitiker betonte, dass die Gewerkschaft NGG im Superwahljahr nicht locker lassen werde, die Forderung nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bundesweit und für alle Branchen mit aller Kraft zu forcieren.