Warum einen Betriebsrat
Wo es keinen Betriebsrat gibt, können die Interessen der Beschäftigten nicht nachdrücklich genug geltend gemacht werden. Dort werden Rechte verschenkt - Rechte, die das Gesetz dem gewählten Betriebsrat gewährt. Dort verzichten die Arbeitnehmer auf ihre Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Informationsrechte. Denn diese Rechte hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nur ein Betriebsrat. Der einzelne Arbeitnehmer kann sie nicht in Anspruch nehmen. Was kann ein aktiver Betriebsrat für Sie tun? Die NGG hilft Ihnen gern bei den Vorbereitungen zur Betriebsratswahl, wir kennen die gesetzlichen Vorschriften. Wir stellen Ihnen unser Wissen zur Verfügung - damit auch Sie recht bald Schutz und Hilfe eines aktiven Betriebsrats in Anspruch nehmen können. Oder wollen Sie Ihr gutes Recht verschenken?
Aufgaben und Rechte
Der Betriebsrat hat vielfältige Aufgaben und arbeitet eng mit der Gewerkschaft zusammen. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem
Der Betriebsrat verfügt über Rechte, die der einzelne Arbeitnehmer nicht besitzt. So kann der Betriebsrat z. B. mitbestimmen über:
Der Betriebsrat hat Unterrichtungs- und Beratungsrechte bei der Planung von Bauten und technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und Abläufen oder der Arbeitsplätze. Er ist über die Personalplanung zu unterrichten und er hat Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen. Dies sind nur einige wichtige Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt sind. In vierteljährlichen Betriebsversammlungen steht der Betriebsrat der Belegschaft Rede und Antwort.
Ein guter Betriebsrat kann eine Menge für die Arbeitnehmer erreichen, denn er kennt die Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge. Diese Kenntnisse hat er bei Seminaren der Gewerkschaft NGG erworben. Um die Interessen der Arbeitnehmer wirksam zu vertreten, braucht der Betriebsrat die Unterstützung einer starken Gewerkschaft. Darum sind aktive Betriebsräte auch Mitglieder unserer NGG und damit gleichzeitig Vertrauensleute.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit ihnen reden und ihren Rat einholen. Darum: Wählen Sie sich Ihren aktiven NGG-Betriebsrat. Er gibt Ihnen Schutz und hilft, wenn Probleme zu lösen sind. Nutzen Sie Ihr Recht und gehen Sie zur Wahl!
Übrigens: Der Wahlvorstand und die Betriebsratskandidaten werden vom Gesetz besonders geschützt.