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Warum einen Betriebsrat

 

Wo es keinen Betriebsrat gibt, können die Interessen der Beschäftigten nicht nachdrücklich genug geltend gemacht werden. Dort werden Rechte verschenkt - Rechte, die das Gesetz dem gewählten Betriebsrat gewährt. Dort verzichten die Arbeitnehmer auf ihre Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Informationsrechte. Denn diese Rechte hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nur ein Betriebsrat. Der einzelne Arbeitnehmer kann sie nicht in Anspruch nehmen. Was kann ein aktiver Betriebsrat für Sie tun? Die NGG hilft Ihnen gern bei den Vorbereitungen zur Betriebsratswahl, wir kennen die gesetzlichen Vorschriften. Wir stellen Ihnen unser Wissen zur Verfügung - damit auch Sie recht bald Schutz und Hilfe eines aktiven Betriebsrats in Anspruch nehmen können. Oder wollen Sie Ihr gutes Recht verschenken?

Aufgaben und Rechte


Der Betriebsrat hat vielfältige Aufgaben und arbeitet eng mit der Gewerkschaft zusammen. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem

 

  • darüber zu wachen, dass die Gesetze, Verordnungen, tarifverträge, Betriebsvereinbarungen usw. eingehalten werden
  • sich für Maßnahmen einzusetzen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen
  • mit dem Arbeitgeber über die Gestaltung und Veränderung von Arbeitsplätzen zu verhandeln
  • die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen zu fördern
  • vor Kündigungen muss der Betriebsrat gehört werden.

 

Der Betriebsrat verfügt über Rechte, die der einzelne Arbeitnehmer nicht besitzt. So kann der Betriebsrat z. B. mitbestimmen über:

 

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die Verteilung auf die einzelenen Wochentage, der Aufstellung von Schicht- und Dienstplänen
  • bei der Gestaltung von Prämien- oder Akkordlohn
  • die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Uralubsplanes
  • die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, dass Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

 

Der Betriebsrat hat Unterrichtungs- und Beratungsrechte bei der Planung von Bauten und technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und Abläufen oder der Arbeitsplätze. Er ist über die Personalplanung zu unterrichten und er hat Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen. Dies sind nur einige wichtige Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt sind. In vierteljährlichen Betriebsversammlungen steht der Betriebsrat der Belegschaft Rede und Antwort.


Ein guter Betriebsrat kann eine Menge für die Arbeitnehmer erreichen, denn er kennt die Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge. Diese Kenntnisse hat er bei Seminaren der Gewerkschaft NGG erworben. Um die Interessen der Arbeitnehmer wirksam zu vertreten, braucht der Betriebsrat die Unterstützung einer starken Gewerkschaft. Darum sind aktive Betriebsräte auch Mitglieder unserer NGG und damit gleichzeitig Vertrauensleute.


Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit ihnen reden und ihren Rat einholen. Darum: Wählen Sie sich Ihren aktiven NGG-Betriebsrat. Er gibt Ihnen Schutz und hilft, wenn Probleme zu lösen sind. Nutzen Sie Ihr Recht und gehen Sie zur Wahl!


Übrigens: Der Wahlvorstand und die Betriebsratskandidaten werden vom Gesetz besonders geschützt. 

 

 

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