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Warum eine JAV?

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ArbeitnehmerInnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) gewählt.

 

Die JAV ist ein Bindeglied zwischen den Auszubildenden, jungen ArbeitnehmerInnen und dem Betriebsrat.Gleichzeitig ist die JAV ein Untergremium des Betriebsrates (BR).

 

Die JAV sollte immer ein offenes Ohr für die Probleme und Anregungen der Auszubildenden und jugendlichen ArbeitnehmerInnen haben.

 

Die Aufgaben der JAV:

  • Überwachung der Einhaltung geltender Bestimmungen jugendlicher ArbeitnehmerInnen und Auszubildender (z.B. Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen). Dazu kann die JAV z.B. Betriebsbegehungen durchführen.
  • Anregungen von Jugendlichen und Auszubildenden entgegennehmen und beim Betriebsrat auf Erledigung wirken
  • Konkrete Maßnahmen, insbesondere in Fragen der Berufsbildung beim Betriebsrat beantragen
  • Sprechstunden (bei mehr als 50 Wahlberechtigten) im Betrieb durchführen
  • Informieren der jugendlichen ArbeitnehmerInnen und der Auszubildenden im Betrieb
  • Einmal im Quartal ist eine Jugend- und Auszubildenden (JA)-Versammlung einzuberufen. Sind sich Arbeitgeber, Betriebsrat und JAV einig, ist die JA-Versammlung vom Zeitpunkt der Betriebsversammlung unabhängig.
  • Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrates
  • Die Übernahme der Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis beim Betriebsrat beantragen
  • Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung der Auszubildenden und jugendlichen ArbeitnehmerInnen beim Betriebsrat beantragen
  • Die Integration Auszubildender und jugendlicher ArbeitnehmerInnen ausländischer Herkunft beim Betriebsrat beantragen

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