Aus urheberrechtlichen Gründen ist der Download dieses Bildes nicht möglich.

 

 

Betriebsräte können betriebliche Belange, die nicht gesetzlich oder üblicherweise durch Tarifverträge geregelt werden, über eine Betriebsvereinbarung regeln. Dabei sind aber viele Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. 

 

Hier helfen Ihnen neben der NGG auch die Hans-Böckler-Stiftung. Sie pflegt den größten Bestand an Betriebsvereinbarungen in Deutschland. Aktuell sind über 10.000 Betriebs- und Dienstvereinbarungen dokumentiert. Regelmäßig veröffentlicht sie neue Analysen, Trendbeschreibungen und Gestaltungshilfen zu ausgesuchten Themen betrieblicher Vereinbarungen.

 

Hier kommen Sie mit einem Klick zum Archiv betriebliche Vereinbarungen der Hans-Böckler-Stiftung.

Mitglied werden

Melden Sie sich hier online an.

Wettbewerb 2011/2012

Aktiv gegen Rechtsextremismus und Rassismus in der Arbeitswelt

Dr. Azubi

Stress in der Ausbildung?
Dr. Azubi hilft!

Newsletter

Aktuelle Informationen per E-Mail - hier können Mitglieder ngg.aktuell abonnieren.

Unser Netzwerk

International:
www iuf.org
In Europa:
www.effat.org

©  Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)  |  wegewerk> wwEdit CMS 3.5